Wie sind die Kündigungsfristen und wann werden die Beiträge eingezogen?
Aufnahmegebühren und Beiträge werden im SEPA-Lastschrift-verfahren eingezogen. Die Beiträge werden vom Verein unter Angabe der Gläubiger-ID DE18TGS00000142429 und der Mitgliedsnummer als
Mandatsreferenz eingezogen. Datum des Einzugs ist bei ...
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jährlicher Zahlungsweise der 28. Februar
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halbjährlicher Zahlungsweise der 28. Februar und der 31. August
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vierteljähriger Zahlungsweise der 28. Februar, der 31. Mai, der 31. August und der 30. November
Der Zusatzmonatsbeitrag ist zu jedem Monatsende kündbar, der Vereinsbeitrag ist zum jeweiligen Quartalsjahresende kündbar.